AGB
1. Allgemeines:
Nachstehende Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäftsverbindungen bzw. Aufträge der Firma Waagen Jordan. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden. Es gelten immer die Bedingungen der Auftragsbestätigung, auch dann, wenn die Bestellung vom Angebot abweicht. Mit der Entgegennahme der Lieferung oder Auftragsbestätigung erkennt der Besteller sie an. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Für alle Geschäfte gilt deutsches Recht. Ausländische Besteller unterwerfen sich der deutschen Gerichtsbarkeit. Erfüllungsort ist Frankfurt am Main, Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Mit dem Erscheinen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle bisherigen ersetzt.
2. Angebot und Auftrag:
Alle Angebote sind freibleibend, Kostenvoranschläge und Kostenschätzungen unverbindlich. Ein Kauf- oder Dienstleistungs-vertrag gilt erst als zustande gekommen, wenn die Bestellung von der Firma Waagen Jordan schriftlich bestätigt wurde. Die Auftragsbestätigung kann bei sofortiger Lieferung durch die Rechnung ersetzt werden.
3. Preise:
Sämtliche Preise gelten ab Werk. Alle Preise sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich Porto, Versandkosten, Versicherungen, Fahrtkosten und der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
4. Gewährleistung/Haftung:
Die Garantiefrist beträgt mindestens 12 Monate ab Lieferdatum. Weiterreichende Herstellergarantien, z.B. 24 Monate, werden durch die Firma Waagen Jordan anerkannt. Für Mängel an gelieferter Ware haftet die Firma Waagen Jordan durch Ersatz, Nachbesserung oder Minderung nach eigenem Ermessen. Eventuelle Transportschäden sind dem jeweiligen Frachtführer unverzüglich zu melden. Zur Vornahme von Reparaturen ist der Firma Waagen Jordan die erforderliche Zeit und Möglichkeit zu gewähren. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder Eingriffe von Dritten entstehen. Für Reparaturen wird grundsätzlich keine Gewährleistung gewährt.
5. Zahlungsbedingungen:
Die Zahlungsbedingungen regeln die Abwicklung von Dienstleistungen der Firma Waagen Jordan im Auftrage des Bestellers (Kunde) und soll die grundlegenden Geschäftsbeziehungen festlegen. Sofern bei künftigen Bestellungen, Abrechnungen oder sonstigem Schriftwechsel nichts anderes erwähnt wird, gelten die folgenden Regelungen. Die Dienstleistungen werden entweder direkt vom Inhaber der Firma Waagen Jordan, seinen Angestellten, seinen bevollmächtigten Gehilfen oder einem von der Firma Waagen Jordan beauftragten dritten (Sub-)Unternehmen zu den hier aufgeführten Geschäftsbedingungen durchgeführt.
6. Aufgabengebiet:
Das Aufgabengebiet umfasst Tätigkeiten, die nach zeitlichem Aufwand oder Pauschalsätzen abgerechnet werden. Darunter fallen grundsätzlich Dienstleistungen aller Art, insbesondere Reparaturen, Wartungsarbeiten sowie Verkäufe von Waagen und Gewichten.
7. Bestellungen:
Die Vergabe von Aufträgen der Firma Jordan erfolgt schriftlich unter Angabe einer Bestellnummer. Die Bestellung gilt als angenommen, wenn ein diesbezügliches Angebot voraus-gegangen war. Ansonsten wird eine Bestellung erst mit der Auftragsbestätigung wirksam. Eine Bestellung kann so erfolgen, dass lediglich der Umfang und die Terminierung geregelt wird. Die eigentliche Tätigkeit kann global beauftragt werden, sofern vereinbart wird, dass die detaillierte Beauftragung praxisgerecht in der Situation vor Ort erfolgt.
8. Abzurechnende Zeiten:
Reparaturen werden grundsätzlich nach Zeitaufwand berechnet. Sie können in den eigenen Firmenräumen, beim Auftraggeber oder bei einem Dritten erfolgen. Es wird grundsätzlich auch die notwendige Reisezeit als Arbeitszeit berechnet. Treten während des Einsatzes Unterbrechungen auf, die nicht von der Firma Waagen Jordan zu vertreten sind, werden diese als Arbeitszeit, zuzüglich eventueller Zuschläge, in Rechnung gestellt.
9. Zeiterfassung:
Die erbrachten Leistungen werden vom Besteller oder seinem Beauftragten auf einem dafür vorgesehenen Formblatt möglichst zeitnah bestätigt. Pausen werden so wie sie anfallen erfasst und verrechnet. Eine Minderung der erbrachten Arbeitsleistung durch pauschale Pausen-regelungen ist ausgeschlossen.
10. Zuschläge für Wochenendeinsätze:
Pro Reise-, Warte- und Arbeitsstunde bei Wochenend-einsätzen wird ein Zuschlag auf den Stundensatz berechnet. Samstag: +50%, Sonntag und Feiertag am Wochenende: +100%, Feiertag, der auf einen Werktag fällt: +120%.
11. Einsatzkoordination:
Für jeden Auftrag benennt (ansonsten ist dies der Besteller selbst) der Besteller eine verantwortliche Person, welche die zu leistende Tätigkeit koordiniert und anweist. Sie ist der Ansprechpartner für alle aufkommenden Fragen, bestätigt den Tätigkeitsnachweis und sorgt für alle notwendige Unterstützungen, insbesondere für Hinweise zur Einhaltung der örtlichen Unfallverhütungsvorschriften.
12. Abrechnung:
Soweit nicht anders auf der Auftragsbestätigung angegeben sind sämtliche Zahlungen sofort fällig nach Zugang der Rechnung inkl. bestätigtem Lieferschein bzw. Tätigkeitsberichtes. Die Grundlage bildete die jeweils gültige Preisliste.
13. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Befriedigung aller unserer aus dem Geschäftsverhältnis sich ergebenden Ansprüche vor. Der Käufer ist unser Verwahrer. Bei Weiterverkauf und Verarbeitung der Ware, die nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes gestattet wird, tritt der Käufer bereits beim Kauf die ihm aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung zustehenden Ansprüche an uns ab. Auf Verlangen hat der Käufer genaue Auskunft über die Weiterverwendung oder Verarbeitung der von uns gelieferten Ware und über die daraus enstandenen Forderungen zu geben. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Die Pfändung oder anderweitige Beeinträchtigung durch Dritte dieser Vorbehaltsware oder der an uns abgetretenen Ansprüche aus Weiterveräußerung oder Verarbeitung hat der Käufer unter Übersendung einer Abschrift der einschlägigen Protokolle unverzüglich an uns mitzuteilen.
14. Sonstiges:
Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunkwirksam sein, berührt dies die Geltung der übrigen Regelungen nicht. Anstelle unwirksamer Bestimmungen tritt eine solche, die ihrem wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt, in Kraft. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform